Seit Juli 1989 ist die gewaltlose Erziehung auch in Österreich - als viertem Staat der Welt - gesetzlich verankert. In §137Abs.2 ABGB ist die gewaltlose Erziehung als erziehungspolitischer Leitsatz normiert. Es fehlt aber nach wie vor sowohl an Information und Aufklärung, als auch an Hilfseinrichtungen und konkreten Projekten. §137 Abs.2 ABGB "Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig." |